Kosten

In der ersten Stunde geht es um das gegenseitige Kennenlernen und Klären Ihres Themas.

Am Ende entscheiden wir gemeinsam, wie es weiter geht.

Sie werden auf alle Fälle schon erste Impulse mitnehmen können.

Umfang und Stundenhäufigkeit
Die Dauer der psychologischen Beratung sind von Ihrem Anliegen und den gewünschten bzw. erreichbaren Zielen sowie Problemtiefe und Themenkonstellation abhängig. In der Regel sind mindestens 4 Sitzungen sinnvoll. Die Beratungssitzungen dauern 60 oder 90 Minuten.

Kosten

60 Minuten zu 90 € (Einzeltermine)

90 Minuten zu 200 € (Paartermine)

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich direkt im Anschluss in bar oder per Echtzeitüberweisung.

Im Falle eines Coachings für berufliche Zwecke oder einer Trainingsmaßnahme wird eine Rechnung zzgl. der gesetzlichen MwSt. gestellt. Zahlung ist nach Rechnungsstellung zu erfolgen.

Falls Ihre Einkommensverhältnisse nicht für psychologische Gespräche ausreichen, finde ich mit Ihnen eine Lösung.

Vorteile als Selbstzahlende
+ Zeitnahe Terminvergabe

+ Keine Speicherung ihrer Daten bei Versicherung, Krankenkasse oder Behörden

+ Keine vorgeschriebenen Mindesteinheiten gegenüber Kassentherapieplatz

+ Ihre Privatsphäre ist und bleibt geschützt. Es werden keine Daten an Versicherungsträger oder sonstige Dritte weitergegeben

+ Ohne Sperrfrist weiterhin therapeutische Begleitung

+ freie Behandlungsmethodik meinerseits – damit kann ich nutzen, was sie am Besten unterstützt

Info zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Psychologische Beratung wird von den Krankenkassen nicht übernommen (sie übernimmt nur die Psychotherapie). Die Beratungen sind daher privat zu bezahlen. Die Abrechnungen der Sitzungen erfolgt meinerseits immer mit Ihnen.

Mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker wird unter Umständen ein Teil der Kosten zurückerstattet.
Erkundigen Sie sich bitte in beiden Fällen bei Ihrer Krankenkasse.

Die Kosten für Coaching, psychologische Beratung und Supervision werden nicht von Versicherungen übernommen.

Schweigepflicht
Als Psychologin bin ich nach § 203, Abs. 1 StGB verpflichtet, über alle in Ausübung meiner Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Inhalte zu schweigen. Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Familienangehörigen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit entfällt nur bei einer Entbindung durch Sie.

Wenn Sie einen Termin absagen möchten oder müssen, tun Sie dieses bitte 24 Stunden davor. Sollten Sie später absagen, berechne ich Ihnen 30% als Ausfallhonorar. Wenn Sie den verabredeten Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, wird der volle Betrag fällig.