Kosten

In der ersten Stunde geht es um das gegenseitige Kennenlernen und Klären Ihres Beratungsthemas bzw. Beratungsziels.

Am Ende entscheiden wir gemeinsam, wie es weiter geht. Sie werden auf alle Fälle schon erste Impulse mitnehmen können.

Umfang und Stundenhäufigkeit
Die Dauer der psychologischen Beratung sind von Ihrem Anliegen und den gewünschten bzw. erreichbaren Zielen sowie

Problemtiefe und Themenkonstellation abhängig.

In der Regel sind mindestens 4 Sitzungen sinnvoll. Die Beratungssitzungen dauern 60 oder 90 Minuten.

Für alle Themen, bei denen mehr als eine Person involviert ist (z.B. Beziehungs- und Eheprobleme, Familienkonflikte, Erziehungsprobleme oder bei Mediationen),

ist es oft ratsam, mit Ihnen sowohl in Einzel- als auch in Mehrpersonensitzungen zu arbeiten.

Kosten

Ich berechne wie folgt:
60 Minuten kosten 90 € (Einzeltermine)

90 Minuten kosten 200 € (Paartermine)

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich direkt im Anschluss.

Im Falle eines Coachings für berufliche Zwecke wird eine Rechnung zzgl. der gesetzlichen MwSt. gestellt. Zahlung folgt nach Rechnungsstellung.

Falls Ihre Einkommensverhältnisse nicht für psychologische Gespräche ausreichen finde ich mit Ihnen ein Lösung.

Vorteile als Selbstzahlende
+ Zeitnahe Terminvergabe

+ Keine Speicherung ihrer Daten bei Versicherung oder Krankenkasse

+ Keine vorgeschriebenen Mindesteinheiten gegenüber Kassentherapieplatz

+ Ihre Privatsphäre ist und bleibt geschützt. Es werden keine Daten an Versicherungsträger oder sonstige Dritte weitergegeben.

+ Ohne Sperrfrist weiterhin therapeutische Begleitung

+ freie Behandlungsmethodik meinerseits – damit kann ich nutzen, was sie am Besten unterstützt.

Info zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Psychologische Beratung wird von den Krankenkassen nicht übernommen (sie übernimmt nur die Psychotherapie). Die Beratung muss daher privat bezahlt werden.

Mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker wird unter Umständen ein Teil der Kosten zurückerstattet.
Erkundigen Sie sich bitte in beiden Fällen bei Ihrer Krankenkasse. Die Abrechnungen der Sitzungen erfolgt meinerseits immer mit Ihnen.

Die Kosten für Coaching, psychologische Beratung und Supervision werden nicht von Versicherungen übernommen.

Schweigepflicht
Als Psychologin bin ich nach § 203, Abs. 1 StGB verpflichtet, über alle in Ausübung meiner Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Inhalte zu schweigen.

Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Familienangehörigen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit entfällt nur bei einer Entbindung durch Sie.

Wenn Sie einen Termin absagen möchten oder müssen, tun Sie dieses bitte 48 Stunden davor. Dann kann ich den Termin noch anderweitig vergeben und es entstehen mir keine Verluste. Sollten Sie später absagen, muss ich Ihnen 50% des Honorars als Ausfallhonorar berechnen. Wenn Sie den verabredeten Termin ohne Absage nicht wahrnehmen wird der volle Betrag fällig. Natürlich entfällt das Ausfallhonorar, wenn es mir gelingen sollte, den Termin kurzfristig zu belegen.